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Bausparvertrag

Ein Bausparvertrag ist ein Sparvertrag, den der Bausparer bei einer Bausparkasse abschließt, um in einem festgelegten Zeitraum mit einem festgelegten Zinssatz, ein Darlehen zu erhalten.

Um es vereinfacht zu verdeutlichen:

Wer gerne in 10 Jahren einen Bausparvertrag zuteilungsreif (kann in Anspruch genommen werden) haben möchte, muss je nach Bausparerhöhe mtl. Summe X einzahlen.

Beispiel

In 10 Jahren soll eine Renovierung über 10.000 € stattfinden. Um einen Bausparvertrag zuteilungsreif zu bekommen, müssen in der Regel (hängt vom Tarif ab) 40 % eingespart werden.

Es muss also 10 Jahre lang mtl. ca. 30 € einbezahlt werden, damit nach 10 Jahren in dem Bausparvertrag 4.000 € eingezahlt sind und die restlichen 6.000 € für den festgelegten sehr niedrigen Zinssatz als Darlehen gewährt wird.

Das Prinzip eines Bausparvertrages:

Das Prinzip eines Bausparvertrages ist recht einfach und kann so deutlich gemacht werden:

Das Geld das der Bausparer A einzahlt, wird für das Bauspardarlehen von Bausparer B verwendet. Dies ist das Gemeinschaftsprinzip und daher können so günstige Konditionen angeboten werden. Allerdings muss ein Bauspardarlehen sehr schnell getilgt werden.

Bausparguthaben:

Das Bausparguthaben ist die Summe, die in einen Bausparvertrag eingezahlt wurde. Dies beinhaltet Zinsen, mtl. Zahlungen, Sonderzahlungen oder Arbeitgeberzulagen wenn es als vermögenswirksame Leistungen über den Arbeitgeber läuft. Hinzu kommt je nach Gehalt des Sparers, eine Wohnungsbauprämie.

Mindestsparzeit:

Als Mindestsparzeit wird der Zeitraum bezeichnet, der zwischen Abschluss und frühest möglichem Zuteilungstermin eines Bausparvertrages liegt.

Der Zuteilungstermin hängt davon ab, wann die Kriterien für die Zuteilung (so etwa das Erreichen des Anspargrades oder der Bewertungszahl) erreicht sind. Die Kriterien für die Zuteilungsreife sind in den Allgemeinen Bedingungen der Bausparkassen festgelegt und variieren je nach Tarif und Bausparkasse.

In der Regel umfasst die Mindestsparzeit einen Zeitraum von 12 bis 80 Monaten.

Regelsparbeitrag:

Der Regelsparbeitrag ist die zu leistende Sparzahlung pro Monat. Diese Zahlung muss über einen Zeitraum laufen, damit Bewertungszahlen erreicht werden und der Bausparer die im Vertrag festgehaltene Eigenzahlung erreicht.

Der monatlich zu zahlende Sparbetrag richtet sich in der Regel nach der gewählten Bausparsumme, den Tarif und die Laufzeit. Es wird häufig 0,5 % der Bausparsumme mtl. eingezahlt. Zahlungsweisen sind zum Großteil monatlich, kann aber auch vierteljährig erfolgen.

Es ist jedoch zu beachten, dass die meisten Bausparkassen in ihren Allgemeinen Bedingungen festgelegt haben, dass bei einer Nichtbesparung des Vertrages die Kündigung durch die Bausparkasse ausgesprochen werden kann (davon wird jedoch in der Regel kein Gebrauch gemacht).

Bewertungszahl:

Die Bewertungszahl, relevant für die Zuteilung bzw. Reife des Bausparers, wird aus den Sparbeiträgen, den angefallenen Zinsen und der Laufzeit des Vertrages durch Saldierung zu den Bewertungsstichtagen errechnet.

Zuteilung:

Die Zuteilung des Bausparvertrags erfolgt wenn die tarifliche Mindestsparzeit, das entsprechend dem Tarif notwendige Bausparguthaben und eine ausreichende Bewertungszahl erreicht ist. Die Zuteilung erfolgt je nach Tarif, Besparung und der daraus resultierenden Bewertungszahl kurzfristig (z.B. 12 Monate) oder kann bis zu einigen Jahrzehnten dauern.

Ratgeber:

Der bei Abschluss des Bausparvertrages berechnete Zuteilungszeitpunkt ist in keinem Fall garantiert!! Er kann sich je nach Finanzmarktentwicklung verschieben. Dies kann zu monatelangen Wartezeiten führen, was vor allem bei termingebundenen Vorfinanzierungen zu großen Problemen für Immobilienbesitzer führen kann.

Bauspardarlehen:

Als Bauspardarlehen wird die Differenz zwischen der Sparleistung inkl. Zinsen und eine eventuelle Förderung und der vertraglich vereinbarten Bausparsumme bezeichnet. In der Regel wird 40 % Angespart und 60 % als Bauspardarlehen gewährt.

Vorteil des Bauspardarlehens ist der vertraglich festgeschriebene Zinssatz, der bei Vertragsabschluss je nach Tarif feststeht. Somit gibt es eine gewisse Planungssicherheit, besonders bei Umfinanzierungen bzw. Laufzeitende des Hypothekendarlehens.

Bauspardarlehen werden, so es erforderlich ist, im Grundbuch nachrangig abgesichert. Der Beleihungsauslauf darf hierbei jedoch 80 % des Beleihungswertes nicht überschreiten. Kleinere Darlehenssummen werden üblicherweise mittels Negativerklärung abgesichert. Noch kleinere Darlehen, meist nur bis 10.000,- €, werden auch ohne Negativerklärung als so genannte Blankodarlehen gewährt.

Bauspardarlehen sind Annuitätendarlehen mit einem Festzins über die gesamte Laufzeit. Die anfängliche Tilgung beträgt, je nach Tarif, zwischen 0,2 und 0,9 Prozent der Bausparsumme je Monat.

Die Bausparkassen sichern die ausgezahlten Darlehenssummen durch Risikolebensversicherungen ab. Das bedeutet, das Versicherungsunternehmen zahlt die noch offenen Darlehensbeträge bei Tod des Bausparers an die Bausparkasse zurück. Die Kosten dieser Risikolebensversicherung trägt der Bausparer. Diese Kosten werden im Effektivzins des Bauspardarlehens ausgewiesen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, das Todesfallrisiko über die Abtretung von Lebensversicherungen anderer Versicherungen abzudecken.

Tilgung:

Zu beachten ist die Tilgung der Bauspardarlehen. Anders als bei Hypothekendarlehen, wird der Bausparvertrag nicht mit einem % getilgt, sondern in der Regel deutlich höher. Dies kann bis zu 8 Promille im Monat sein.

Beispiel:

Bausparsumme:     100.000 €
Bauspardarlehen: ca. 60.000 €

Berechnung

60.000 € x 8 Promille = 480 € mtl. Tilgung

Rechenweg:

60.000 x 8 / 1.000 = 480 €

Bei einer Hypothek wird häufig 1 bis 2 Prozent getilgt, was eine Tilgung von ca. 50 bis 100 € im Monat ausmacht. Man sieht, dass ein Bauspardarlehen viel schnell zurückgezahlt werden muss.

Ratgeber:

Gerade in Zeiten von niedrigen Zinsen macht es sinn, parallel einen Bausparvertrag anzusparen. Denn wenn die Zinsbindungsfrist der Hypothek ausläuft, kann ein böses Überraschen kommen. Eine Bank hat ermittelt, dass der durchschnittliche Hypothekenzins auf 10 Jahre bei 7 % liegt. Wenn also der Vertrag ausläuft und der Hypothekenzins von z. B. auf tatsächlich 7 % erhöht ist, ist das eine Mehrbelastung die selten getragen werden kann. Daher empfiehlt es sich immer, so viel wie mööglich als Bausparvertrag abzusichern.

Verwendung von Bauspardarlehen:

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