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Bausparvertrag
Ein Bausparvertrag ist ein Sparvertrag, den der Bausparer bei
einer Bausparkasse abschließt, um in einem festgelegten
Zeitraum mit einem festgelegten Zinssatz, ein Darlehen zu
erhalten.
Um es vereinfacht zu verdeutlichen:
Wer gerne in 10 Jahren einen Bausparvertrag zuteilungsreif (kann
in Anspruch genommen werden) haben möchte, muss je nach
Bausparerhöhe mtl. Summe X einzahlen.
Beispiel
In 10 Jahren soll eine Renovierung über 10.000 € stattfinden.
Um einen Bausparvertrag zuteilungsreif zu bekommen, müssen in der
Regel (hängt vom Tarif ab) 40 % eingespart werden.
Es muss also 10 Jahre lang mtl. ca. 30 € einbezahlt werden, damit
nach 10 Jahren in dem Bausparvertrag 4.000 € eingezahlt sind und
die restlichen 6.000 € für den festgelegten sehr niedrigen
Zinssatz als Darlehen gewährt wird.
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Das Prinzip eines Bausparvertrages:
Das Prinzip eines Bausparvertrages ist recht einfach und kann so
deutlich gemacht werden:
Das Geld das der Bausparer A einzahlt, wird für das Bauspardarlehen
von Bausparer B verwendet. Dies ist das Gemeinschaftsprinzip und daher
können so günstige Konditionen angeboten werden. Allerdings
muss ein Bauspardarlehen sehr schnell getilgt werden.
Bausparguthaben:
Das Bausparguthaben ist die Summe, die in einen Bausparvertrag eingezahlt
wurde. Dies beinhaltet Zinsen, mtl. Zahlungen, Sonderzahlungen oder
Arbeitgeberzulagen wenn es als vermögenswirksame Leistungen über
den Arbeitgeber läuft. Hinzu kommt je nach Gehalt des Sparers, eine
Wohnungsbauprämie.
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Mindestsparzeit:
Als Mindestsparzeit wird der Zeitraum bezeichnet, der zwischen Abschluss
und frühest möglichem Zuteilungstermin eines Bausparvertrages
liegt.
Der Zuteilungstermin hängt davon ab, wann die Kriterien für die
Zuteilung (so etwa das Erreichen des Anspargrades oder der Bewertungszahl)
erreicht sind. Die Kriterien für die Zuteilungsreife sind in den
Allgemeinen Bedingungen der Bausparkassen festgelegt und variieren je
nach Tarif und Bausparkasse.
In der Regel umfasst die Mindestsparzeit einen Zeitraum von 12 bis 80
Monaten.
Regelsparbeitrag:
Der Regelsparbeitrag ist die zu leistende Sparzahlung pro Monat. Diese
Zahlung muss über einen Zeitraum laufen, damit Bewertungszahlen
erreicht werden und der Bausparer die im Vertrag festgehaltene
Eigenzahlung erreicht.
Der monatlich zu zahlende Sparbetrag richtet sich in der Regel nach
der gewählten Bausparsumme, den Tarif und die Laufzeit. Es wird
häufig 0,5 % der Bausparsumme mtl. eingezahlt. Zahlungsweisen sind
zum Großteil monatlich, kann aber auch vierteljährig erfolgen.
Es ist jedoch zu beachten, dass die meisten Bausparkassen in ihren
Allgemeinen Bedingungen festgelegt haben, dass bei einer Nichtbesparung
des Vertrages die Kündigung durch die Bausparkasse ausgesprochen
werden kann (davon wird jedoch in der Regel kein Gebrauch gemacht).
Bewertungszahl:
Die Bewertungszahl, relevant für die Zuteilung bzw. Reife des
Bausparers, wird aus den Sparbeiträgen, den angefallenen Zinsen
und der Laufzeit des Vertrages durch Saldierung zu den Bewertungsstichtagen
errechnet.
Zuteilung:
Die Zuteilung des Bausparvertrags erfolgt wenn die tarifliche
Mindestsparzeit, das entsprechend dem Tarif notwendige Bausparguthaben
und eine ausreichende Bewertungszahl erreicht ist. Die Zuteilung erfolgt
je nach Tarif, Besparung und der daraus resultierenden Bewertungszahl
kurzfristig (z.B. 12 Monate) oder kann bis zu einigen Jahrzehnten
dauern.
Ratgeber:
Der bei Abschluss des Bausparvertrages berechnete Zuteilungszeitpunkt
ist in keinem Fall garantiert!! Er kann sich je nach Finanzmarktentwicklung
verschieben. Dies kann zu monatelangen Wartezeiten führen, was vor
allem bei termingebundenen Vorfinanzierungen zu großen Problemen
für Immobilienbesitzer führen kann.
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Bauspardarlehen:
Als Bauspardarlehen wird die Differenz zwischen der Sparleistung inkl.
Zinsen und eine eventuelle Förderung und der vertraglich vereinbarten
Bausparsumme bezeichnet. In der Regel wird 40 % Angespart und 60 % als
Bauspardarlehen gewährt.
Vorteil des Bauspardarlehens ist der vertraglich festgeschriebene Zinssatz,
der bei Vertragsabschluss je nach Tarif feststeht. Somit gibt es eine
gewisse Planungssicherheit, besonders bei Umfinanzierungen bzw. Laufzeitende
des Hypothekendarlehens.
Bauspardarlehen werden, so es erforderlich ist, im Grundbuch nachrangig
abgesichert. Der Beleihungsauslauf darf hierbei jedoch 80 % des
Beleihungswertes nicht überschreiten. Kleinere Darlehenssummen
werden üblicherweise mittels Negativerklärung abgesichert. Noch
kleinere Darlehen, meist nur bis 10.000,- €, werden auch ohne
Negativerklärung als so genannte Blankodarlehen gewährt.
Bauspardarlehen sind Annuitätendarlehen mit einem Festzins über
die gesamte Laufzeit. Die anfängliche Tilgung beträgt, je nach
Tarif, zwischen 0,2 und 0,9 Prozent der Bausparsumme je Monat.
Die Bausparkassen sichern die ausgezahlten Darlehenssummen durch
Risikolebensversicherungen ab. Das bedeutet, das Versicherungsunternehmen
zahlt die noch offenen Darlehensbeträge bei Tod des Bausparers an
die Bausparkasse zurück. Die Kosten dieser Risikolebensversicherung
trägt der Bausparer. Diese Kosten werden im Effektivzins des
Bauspardarlehens ausgewiesen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit,
das Todesfallrisiko über die Abtretung von Lebensversicherungen
anderer Versicherungen abzudecken.
Tilgung:
Zu beachten ist die Tilgung der Bauspardarlehen. Anders als bei
Hypothekendarlehen, wird der Bausparvertrag nicht mit einem % getilgt,
sondern in der Regel deutlich höher. Dies kann bis zu 8 Promille
im Monat sein.
Beispiel:
| Bausparsumme: |
100.000 € |
| Bauspardarlehen: |
ca. 60.000 € |
Berechnung
60.000 € x 8 Promille = 480 € mtl. Tilgung
Rechenweg:
60.000 x 8 / 1.000 = 480 €
Bei einer Hypothek wird häufig 1 bis 2 Prozent getilgt, was eine
Tilgung von ca. 50 bis 100 € im Monat ausmacht. Man sieht, dass
ein Bauspardarlehen viel schnell zurückgezahlt werden
muss.
Ratgeber:
Gerade in Zeiten von niedrigen Zinsen macht es sinn, parallel einen
Bausparvertrag anzusparen. Denn wenn die Zinsbindungsfrist der Hypothek
ausläuft, kann ein böses Überraschen kommen. Eine Bank
hat ermittelt, dass der durchschnittliche Hypothekenzins auf 10 Jahre
bei 7 % liegt. Wenn also der Vertrag ausläuft und der Hypothekenzins
von z. B. auf tatsächlich 7 % erhöht ist, ist das eine
Mehrbelastung die selten getragen werden kann. Daher empfiehlt es
sich immer, so viel wie mööglich als Bausparvertrag
abzusichern.
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Verwendung von Bauspardarlehen:
Bauen oder kaufen
Gönnen Sie sich mehr Freiraum, mehr Unabhängigkeit und mehr
Lebensqualität mit einer eigenen Immobilie.
Modernisieren und renovieren
Durch die Modernisierung und Renovierung Ihrer eigenen vier Wände
steigern Sie nicht nur Behaglichkeit und Wohnqualität, sondern auch
den Wert Ihrer Immobilie.
Die staatliche Förderung nutzen
Der Staat baut auf Ihren Traum vom eigenen Zuhause. Finanziell
begünstigt er daher Ihre Sparleistungen, den Eigentumserwerb
und Hausbau sowie verschiedene Modernisierungsmaßnahmen (es
gelten Einkommensgrenzen). Finanzielle Vorteile, die Sie sich nicht
entgehen lassen sollten.
Fürs Alter vorsorgen
Sichern Sie Ihre private Altersvorsorge mit Wohneigentum. Denn die
eigenen vier Wände sind die einzige Altersvorsorge, in der Sie
heute schon wohnen können.
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