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Was ist ein Resthof?
Eine rechtlich feste Definition der Begrifflichkeit "Resthöfe" gibt es
nicht. Die meisten Menschen assoziieren vielmehr ein ähnliches Bild mit einem
Resthof: ein großes Anwesen, viele Hektar Grundstück und ein mächtiges,
imposantes Gebäude. Das ist häufig die Vorstellung eines Resthofes.
Die detaillierten Varianten sind dagegen sehr unterschiedlich. Sie können vom
verfallenen Bauernhof in Fachwerk-Architektur bis hin zu einem hübsch restaurierten
Gebäude mit beeindruckender Auffahrt durch einen pompösen Torbogen
reichen.
In der meist langen Historie haben Resthöfe in der Vergangenheit eine Funktion
als landwirtschaftlicher Betrieb, als Bauernhof, gehabt. Die Acker und
dazugehörigen Ländereien wurden von den Bauern und ihren Knechten und
Dienstmädchen bewirtschaftet. Die Bauernhöfe lagen meist nahe der Felder und
außerhalb des Dorfkerns. Damit die Mitarbeiter keine langen Arbeitswege
zurücklegen mussten und ständig verfügbar waren, lebten sie mit auf
dem Hof. Daher die riesigen und manchmal überwältigenden Gebäude.
Ein Resthof in der heutigen Zeit war also vor Jahrzenten oder gar Jahrhunderten
ein landwirtschaftlicher Bauernhof. Auf Resthöfen gibt es heutzutage
keinen landwirtschaftlichen Betrieb mehr. Die Äcker und Ländereine
sind auch nicht mehr vorhanden, sondern nur noch das große Grundstück
mit Hof, auf dem das Gebäude steht, existiert.
Entweder die Resthöfe verfallen oder sie werden von Liebhabern liebevoll
restauriert und wieder hergestellt. Daher kann man die heutigen Resthöfe
nach Ihrer Objektart unterscheiden:
- Bauernhof
- Reiterhof
- Liebhaberimmobilie
- Ferienwohnungen
- Wohnimmobilie
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